Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Freien Wähler Frankenberg (FWF) haben sich in ihrem Wahlprogramm neben weiteren Schwerpunkten auch für eine transparente Finanzpolitik und für die Stärkung der Stadtteile und deren Ortsbeiräte ausgesprochen. In diesem Zusammenhang legten die FWF der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2021 folgende zwei Anträge zur Abstimmung vor:
- Einsatz des Stadtbusses Die Verwaltung der Stadt Frankenberg sollte beauftragt werden, die entstehenden Kosten sowie die Nutzung des städtischen Angebots durch die Bürger*innen zu ermitteln.
Mit dem Antrag sollten mögliche Einsparpotenziale für den städtischen Haushalt und bei der Erzeugung von Abgasemissionen und damit bei der CO2-Entstehung identifiziert werden, um durch mögliche Anpassungen der Fahrtrouten bzw. Fahrthäufigkeiten, jeweilige Reduzierungen zu erreichen.
Der Antrag wurde durch die übrigen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. - Ausweisung von Bauplätzen in allen Stadtteilen Die Verwaltung der Stadt Frankenberg sollte beauftragt werden, die Möglichkeit zu prüfen, wie in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortsbeiräten eine bedarfsgerechte Anzahl kommunal verwalteter Bauplätze in den Stadtteilen ausgewiesen werden kann. In der Begründung nannten die Freien Wähler Frankenberg (FWF) unter anderem, dass in den vergangenen Jahren vorzugweise in der Kernstadt sowie in den Stadteilen Röddenau, Schreufa und zuletzt in Geismar Baugebiete ausgewiesen wurden. Auch seien in den übrigen Stadtteilen seit mehr als 5 Jahren keine kommunal verwalteten Baugrundstücke ausgewiesen worden.
Nach Auffassung der FWF bestehen jedoch auch dort in Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahlen unterschiedlich hohe Bedarfe an Bauplätzen für Ortansässige, die ihre Lebensmittelpunkte nicht in die Kernstadt oder die oben genannten drei Stadteile verändern möchten. Insbesondere für unsere jungen Familien, aber auch allen anderen Bauwilligen muss es möglich sein, in ihren Heimatorten zu verbleiben, um die dortigen Alters- und Bevölkerungsstrukturen zu stärken und dauerhaft zu erhalten.
Diese und weitere Punkte sind im vollständigen Antrag (siehe Artikelende) nachzulesen.
In der Diskussion zu dem Antrag der FWF wurde deutlich, dass die übrigen Fraktionen dem Grundgedanken des Antrags grundsätzlich befürworten! Allerdings wurden Bedenken geäußert, dass der Antrag Konkurrenzpotential zu der im April 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung – gegen die Stimmen der FWF – beschlossene Bewerbung für das Landesprogramm zur Dorfentwicklung aufweist. Da im Kern dieses Programms eine Ausweisung von Bauplätzen in allen Stadtteilen für die nächsten 10 bis 15 Jahre faktisch ausgeschlossen ist, beantragten die FWF bereits im April 2021 eine Vertagung der Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung und die Verweisung in einen Ausschuss zur weiteren Beratung. Auch dieser Antrag wurde seinerzeit durch die übrigen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt.
Während der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2021 wurde durch Stadtverordnete in ihren Redebeiträgen geäußert, dass es sinnvoller wäre, künftig Baugebiete und Bauplätze nur noch in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen Röddenau und Schreufa zu erschließen bzw. auszuweisen. Die Stärkung aller Stadtteile und deren Ortsbeiräte, die im Kommunalwahlkampf im März dieses Jahres durch alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung bekräftigt wurde, sehen nach Auffassung der FWF anders aus. Offensichtlich gibt es Vertreter in den übrigen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, die der Auffassung sind, die 10 verbleibenden Stadtteile der Stadt Frankenberg (Eder) sind in ihren Außenbereichen nicht mehr entwicklungswürdig.
Mit den Stimmen der Freien Wähler Frankenberg wurde der Antrag einstimmig zur Beratung in den Bauausschuss überwiesen. Da dort ähnliche Mehrheitsverhältnisse bestehen wie in der Stadtverordnetenversammlung, bleibt abzuwarten, ob er dort ernsthaft im Sinne der Bürger*innen konsensfähig diskutiert und beraten wird.
Die Begründung des Antrags:
„In den vergangenen Jahren wurden vorzugweise in der Kernstadt sowie in den Stadteilen Röddenau, Schreufa und zuletzt Geismar Baugebiete ausgewiesen.
In den übrigen Stadtteilen wurden seit mehr als 5 Jahren keine kommunal verwalteten Baugrundstücke ausgewiesen. Dort bestehen jedoch in Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahlen unterschiedlich hohe Bedarfe an Bauplätzen für Ortansässige, die ihre Lebensmittelpunkte nicht in die Kernstadt oder die oben genannten drei Stadteile verändern möchten. Insbesondere für unsere jungen Familien, aber auch allen anderen Bauwilligen muss es möglich sein, in ihren Heimatorten zu verbleiben, um die dortigen Alters- und Bevölkerungsstrukturen zu stärken und dauerhaft zu erhalten.
Nur so können die bisher lebendigen, tief verwurzelten dörflichen Strukturen, das gesellschaftliche und kulturelle Dasein sowie das sehr rege, ehrenamtlich gestaltete Vereinsleben für die kommenden Generationen erhalten bleiben und gemeinsam mit ihnen gestaltet und weiterentwickelt werden. Im Zuge zahlreicher Veranstaltungen der Stadt Frankenberg – hier seien als Beispiele nur die Europeade und der traditionelle und sehr gut besuchte Wochenmarkt erwähnt – wurde und wird deutlich, dass ohne das Engagement der Stadtteile und ihrer Vereine nur mäßig erfolgreich durchführbar gewesen wären und durchführbar sind. Auch die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren der Stadtteile sind auf junge Menschen angewiesen, die sich im Verein engagieren und so ein wichtiges Glied der Rettungskette sicherstellen.
Frankenberg als Mittelpunkt unserer Heimat hat natürlich auch für die Bewohner der Stadtteile reizvolle Angebote, ist aber nicht der Ort, an dem viele ihren Lebensmittelpunkt suchen. Die häufig bestehende Anonymität der Stadt, die selbst in offen gestalteten Neubaugebieten vorherrscht, ist für viele Bewohner der Stadtteile keine Alternative zum Leben in der gewohnten Umgebung mit dörflichen Strukturen.
Baugrundstücke müssen, um den „Traum vom Eigenheim“ realisieren zu können, bezahlbar sein und bleiben und vor allem in den jeweiligen Stadteilen verfügbar sein. Die durch die Stadt Frankenberg geführten Leerstands- und Baulückenkataster weisen derzeit überwiegend in privatem Eigentum befindliche Immobilien und Grundstücke auf. Der innerhalb der Politik zunehmend formulierte Wunsch nach Innenentwicklungen von Ortschaften, darf jedoch nicht durch einen „Verkaufszwang“, der z.B. durch die Erhebung einer sogenannten Grundsteuer C entstehen kann, realisiert werden. Eigentum verpflichtet, darf aber nicht bestraft werden.
Nur ein Angebot an kommunal verwalteten Baugrundstücken in Kombination mit den Bestrebungen zur Innenentwicklung kann die dörflichen Strukturen und alle damit zusammenhängenden kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen nachhaltig erhalten und weiterentwickeln.
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir uns nicht gegen eine Dorfentwicklung stellen, die beschlossen ist. Wir möchten aber sicherstellen, dass in jedem Stadtteil ausreichend Bauplätze vorgehalten und auf Wunsch der Einheimischen verfügbar sind.“