Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der lokalen Presse ist nur ein Teilausschnitt der Antwort der Freien Wähler Frankenberg veröffentlicht worden. Damit sich der Leser ein umfassendes Bild machen kann, nachfolgend der vollständige Kommentar:
Der Antrag zur Einschränkung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit, wie auch andere Anträge, haben zum Ziel, größere Transparenz und bessere parlamentarische Kontrolle im Haushaltsvollzug für die Stadtverordneten zu schaffen.
Gemäß §20 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze der in einem Budget veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist. Wir haben mit dem Antrag für den Haushaltsplan eine einschränkende Bestimmung treffen wollen, die den Stadtverordneten im Falle des Gebrauchsmachens von der Vorschrift mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt hätte.
Die durch die Frau Bürgermeisterin während der letzten StaVo vorgebrachten rechtlichen Bedenken, basieren auf einer Kommentierung zu dem §20 GemHVO.
Insofern, als dass Kommentierungen eher allgemeingültige und nicht zwingend bindende Hinweise zur rechtlichen Auslegung von Sachverhalten geben, kann nicht automatisch angenommen werden, dass sie auf den spezifischen Sachverhalt der in Rede stehenden Antragstellung Anwendung finden müssen. Daraus ableitbar sind die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Verwaltung und der antragsstellenden Fraktionen.
Möglicherweise stehen anderslautende Kommentierungen bzw. Rechtsprechungen dem entgegen. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass es uns, als eine der zwei antragstellenden Fraktionen und die weiter zustimmende Fraktion ausschließlich um die Herstellung der Transparenz in dem städtischen Haushalt geht, die erforderlich ist, um die uns als Stadtverordnete übertragene, gesetzliche Kontrollfunktion in Haushaltsfragen ausüben zu können.
Wie die Fraktionen mit dem Widerspruch umgehen werden, wird sich in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zeigen.