Im Laufe der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2026 stellten die Freien Wähler Frankenberg gemeinsam mit der FDP einen Antrag zur Einschränkung der Anwendung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Haushaltsvollzug. Konkret bezog sich der Antrag auf die Beschränkung der Anwendung des §20 Abs. 2 der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Gemäß dieser Rechtsnorm kann der Stadtverwaltung genehmigt werden, Haushaltsmittel budgetübergreifend zu verwenden. Voraussetzung dafür ist jedoch die ausdrückliche Erklärung im aktuellen Haushaltsplan, der durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt wurde und, dass ein sachlicher Zusammenhang zwischen den Haushaltsmittelverwendungen besteht.
Zur Herstellung einer größeren Transparenz im städtischen Haushalt im Sinne der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, sollte nach Ansicht der Freien Wähler Frankenberg und der FDP, die budgetübergreifende gegenseitige Deckungsfähigkeit für Investitionen im diesjährigen Haushaltsvollzug keine Anwendung finden. Der Antrag sollte also ausschließlich die Einhaltung der oben erläuterten Rechtsnorm stärken und hätte keinerlei Auswirkungen auf die laufende Verwaltungstätigkeit gehabt.
Frau Bürgermeisterin Eckes äußerte bereits während der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2026, dass der Antrag rechtswidrig sei und sie dagegen Widerspruch einlegen werde. Nach „Rücksprache mit dem Landkreis“, wie Frau Bürgermeisterin Eckes später angab, hat sie sich zu dem Widerspruch entschieden. Weiterhin gab Frau Bürgermeisterin Eckes an, dass in dem Haushaltsjahr 2024 von solch einem einschränkenden Beschluss ca. 164 Maßnahmen betroffen gewesen wären, bei denen die Stadtverwaltung die gegenseitige Deckungsfähigkeit angewandt hat. Diese 164 Maßnahmen sind den Stadtverordneten nicht bekannt. Selbst auf Nachfrage und späteren Antrag durch die Freien Wähler Frankenberg im Verlauf von Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss, die in Vorbereitung auf die Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2026 stattfanden, wurden die von Frau Bürgermeisterin Eckes genannten Maßnahmen nicht näher erläutert. Einer nicht dokumentierten Aussage von Frau Bürgermeisterin Eckes in einer der oben erwähnten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses zufolge, soll es sich um Maßnahmen gehandelt haben, für die Haushaltsmittel zwischen 5€ und 250.000€ verwendet wurden. Im Zuge der fortlaufenden Diskussionen stellte sich heraus, dass die Stadtverwaltung die Einleitung des Antrags der Freien Wähler Frankenberg und der FDP abweichend von dem tatsächlichen Inhalt interpretiert und somit die vermutete Rechtswidrigkeit festgestellt hat.
Obwohl Frau Bürgermeisterin Eckes bereits vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2026 eine rechtliche Bewertung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorlag, aus der hervorgeht, dass der Antrag der Freien Wähler Frankenberg und der FDP nicht als rechtswidrig zu bewerten und auf der bestehenden Rechtsnorm basierend anwendbar sei, hat Frau Bürgermeisterin Eckes ihren Widerspruch nicht zurückgezogen.
Um erneut missverständliche Interpretationen zu vermeiden, aber dennoch das Ziel der größeren Transparenz in der Haushaltsführung für die Stadtverordneten zu erreichen, stellten die Freien Wähler Frankenberg einen detaillierteren und deutlich weiterführenden Antrag zur Einschränkung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit zur Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2026. Der Antrag wurde einstimmig durch die Stadtverordnetenversammlung angenommen. Damit wurde festgelegt, dass vor der Anwendung einer budgetübergreifenden gegenseitigen Deckung für Investitionsmaßnahmen über 30.000€ durch die Stadtverwaltung, die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen ist. Gleichermaßen ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen, wenn die Stadtverwaltung Maßnahmen über 30.000€ ausführen möchte, zu deren Finanzierung eine budgetinterne gegenseitige Deckungsfähigkeit zur Anwendung kommen soll.
Mit einem zweiten Antrag der Freien Wähler Frankenberg, der während der Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2026 einstimmig beschlossen wurde, wird festgelegt, dass die Stadtverwaltung die Stadtverordnetenversammlung quartalsweise mithilfe einer übersichtlichen Aufstellung und kurzen Erläuterungen alle Inanspruchnahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über 5.000€ in Kenntnis setzt.
Mit ihren gemeinsamen Anträgen haben die Freien Wähler Frankenberg und die FDP erneut deutlich gemacht, dass sie die der Stadtverordnetenversammlung gem. Hessischer Gemeindeordnung zugeordnete Verantwortung zur Kontrolle des Verwaltungshandelns und insbesondere der Haushaltsführung umfänglich wahrnehmen.