Den Freien Wählern Frankenberg wurde während der Stadtverordnetenversammlung am 09.03.2023 durch Herrn Bürgermeister Heß, der seine Stellungnahme zu einem Antrag der FWF mit den Worten „Lesen bildet“ begann, ein gewisses Maß an Unwissenheit oder Ungebildetheit unterstellt.

Der Antrag der FWF hatte zum Ziel, die derzeit vorherrschende Rechtsunsicherheit im Umgang mit den Sitzungsprotokollen des Magistrats aufzulösen und insbesondere den Angehörigen der Fraktionen und eventuell allen Stadtverordneten die Einsicht in die Protokolle zu gewähren. Dies ist aus Sicht der FWF zwingend erforderlich, da die Stadtverordnetenversammlung gem. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Kontrollfunktion über das Verwaltungshandeln ausüben muss.

Die in der HGO formulierte Einschränkung, dass die Protokollvorlagen nur den Fraktionsvorsitzenden vorbehalten bleibt, ist mit der Wahrung der Geheimhaltung von schützenswerten Informationen begründet. Diese Einschränkung ist ebenso in der Hauptsatzung der Stadt Frankenberg verankert und war sicherlich die Grundlage für die durch Herrn Bürgermeister Heß geäußerte Kritik an den FWF.

Ungeregelt ist aber sowohl in der HGO als auch in der Hauptsatzung der Stadt Frankenberg, in welcher Form die Fraktionsvorsitzenden Inhalte der Magistratssitzungsprotokolle an ihre Fraktionsmitglieder weitergeben können, ohne Rechtsbruch zu begehen. Auch in den zur Verfügung stehenden rechtlichen Kommentaren zur HGO werden teilweise unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes vorgenommen.

Die offenbar auch unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen dem Bürgermeister und seiner Verwaltung und die darauf basierenden Unsicherheiten bei den Fraktionsvorsitzenden wurden während der Stadtverordnetenversammlung sehr deutlich durch Hendrik Klinge (SPD) dargelegt.

Da alle ehrenamtlichen Stadtverordneten im Rahmen ihrer Tätigkeit der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, kann das faktische Verbot der Weitergabe der Magistratssitzungsprotokolle an alle Fraktionsmitglieder nicht mit der möglichen Weitergabe von schützenwerten Informationen begründet werden. Damit würden alle Fraktionsmitglieder und Stadtverordneten unter den Generalverdacht der unrechtmäßigen Informationsweitergabe gestellt!

Die FWF haben im Vorfeld zu der Antragsformulierung sehr intensiv recherchiert und „viel gelesen“, jedoch keine ausreichend rechtssicheren Handlungshinweise erhalten, die den ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzenden den rechtmäßigen Umgang mit den Magistratssitzungsprotokollen beschreiben.

Dass die Antragstellung in der bekannten Weise durch Herrn Bürgermeister Heß eingeschätzt wurde, ist aus Sicht der FWF verwunderlich, da lediglich eine bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und die Stadtverordnetenversammlung in die Lage versetzt werden sollte, ihre rechtlich auferlegte Kontrollfunktion über das Verwaltungshandeln in ausreichendem Maß ausüben zu können.